Behindertenfahrdienst
Ist es Ihnen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung gar nicht, oder nur sehr schwer möglich, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, bietet wir Ihnen einen speziellen Behindertenfahrdienst.
Wir tragen mit unserem Service für behinderte Menschen dazu bei, Ihnen die Teilnahme am täglichen Leben so einfach wie möglich zu machen. Unsere Fahrer und Fahrerinnen fahren Sie gerne an ihre Wunschziele.
Behindertengerechte Fahrzeuge
Ziel unseres Fahrdienstes ist es, Ihnen ein Stück selbsbestimmte Normalität im Leben zu ermöglichen. Mit unseren behindertengerecht ausgerüsteten Fahrzeugen ist das kein Problem. Die Fahrzeuge sind großzügig dimensioniert und klimatisiert.
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Unser besonderer Fahrdienst für Menschen mit Behinderung umfasst die folgenden Dienstleistungen:
- Besorgungen des täglichen Lebens, z.B. der Besuch von Behörden, Banken und Sparkassen sowie Einkaufsstätten;
- Krankenbeförderung zu Ärzten und Krankenhäusern
- Fahrten zur Freizeitgestaltung, z.B. Veranstaltungen, Freizeitmöglichkeiten, Besuch von Vereinen oder Clubs;
- Fahrten zu kulturellen Angeboten wie Kino, Museum oder Theater;
- Allgemeine Fahrten, wie etwa der Besuch von Freunden, Verwandten oder Bekannten.
Lebensqualität als Normalität
Wir möchten Ihnen mit unserem TAXI-Service ein Stück mehr Lebensqualität in Ihr alltägliches Leben bringen. Dafür bieten wir Ihnen neben dem hohen Komfort unserer behindetengerecht ausgestatteten Fahrzeuge den typisch freundlichen Service. Unsere Fahrer freuen sich, Sie fahren zu können.
Krankenfahrten
Genehmigungsregelung
Grundsatz : vorherige Verordnung des Arztes + vorherige Genehmigung durch Krankenkasse
Verordnung: Arzt verordnet unter zwei Maßgaben
- Beförderung muss im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung zwingend medizinisch notwendig sein
Angabe der zwingenden medizinischen Notwendigkeit auf der Verordnung. Die Notwendigkeit der – auf dem direkten Weg zu erfolgenden – Beförderung ist gesondert für Hin- und Rückfahrt zu begründen.
Generelle Zulässigkeit für Krankenfahrten ohne Genehmigung durch die Krankenkasse:
a) Stationärer Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt)
b) Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (im Krankenhaus) gemäß § 115 a SGB V
c) Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxis gemäß § 115 b SGB V sowie zu Vor- und Nachbehandlung dieser OP (Angabe des OP-Datums).
Ausnahmsweise Zulässigkeit für Krankenfahrten bei folgenden ambulanten Behandlungen:
1. Gruppe: Der Patient wird mit einer grunderkrankungsbedingten Therapie behandelt, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist und die Behandlung selbst oder der Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten so, dass eine Beförderung unerlässlich ist.
Diese beiden Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt bei:
- Fahrten zur Dialysebehandlung
- Fahrten zur Strahlentherapie
- Fahrten zur Chemotherapie
2. Gruppe: Der Patient ist mobilitätseingeschränkt und legt
- einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder
- einen Einstufungsbescheid der Pflegestufen 2 oder 3 vor.
3. Gruppe: Gleichgestellt der 2. Gruppe sind Patienten die vergleichbar mobilitätsbeeinträchtigt sind und einer längeren ambulanten Behandlung bedürfen. So gut wie immer gilt hier: vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Versicherte mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder der Einstufung in die Pflegestufen 2 oder 3 müssen vor der ersten Fahrt einmalig eine Genehmigung beantragen. Diese wird in der Regel für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw. des Pflegestufenbescheides erteilt und gilt dann für alle vom Arzt als medizinisch notwendig verordneten Fahrten. Weisen Sie ggf. Ihre Patienten, deren Angehörige, Betreuer oder die Altersheime darauf hin.
Zuzahlungsregelung
Grundsätzliche Zuzahlungsregelung:
Der Patient hat je Fahrt 10% der Beförderungskosten einer verordneten (bei einer genehmigungspflichtigen und genehmigten) Beförderung – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – zu entrichten. Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, ist der Fahrpreis zu zahlen.
Die Zuzahlung ist je Fahrtstrecke zu zahlen, unabhängig ob der Unternehmer beide Fahrtstrecken oder nur eine mit Wartezeit vertraglich abrechnen kann! Die Wartezeit im letzteren Fall wird dabei der Rückfahrt zugerechnet.
Schülerbeförderung
Sicher und kindgerecht
Schülerfahrten sind ein wichtiger Bestandteil unseres Leistungsangebotes. Seit vielen Jahren bringen wir Schüler sicher zur Schule. Kindern gegenüber empfinden wir als Dienstleistungsunternehmen eine besondere Fürsorgepflicht. Mit großem Einfühlungsvermögen achten wir den Kindern gegenüber auf ein ausgesprochen korrektes Auftreten. Insbesondere hinsichtlich Gurtpflicht und Sicherheit sorgen wir stets für eine sichere Fahrt und eine verlässliche Beförderung, die auch unseren kleinen Fahrgästen gefällt.
Partner von Schulen und Verwaltung
Der Erfolg unserer Auffassung von Schülerbeförderung gibt uns dabei Recht. Seit vielen Jahren fahren wir im Auftrag von Stadtverwaltung und Schulen Kinder und Jugendliche zu Grundschulen, Kindertagesstätten, Förderschulen und anderen Einrichtungen.
Lob von unseren jungen Fahrgästen
Viele Kinder erinnern sich auch nach mehr als 10 Jahren noch an uns, winken uns zu oder unterhalten sich gerne mit uns, wenn sie uns unterwegs irgendwo sehen. Die freundlichen Worte, ein herzliches Lachen und die vielen Urlaubsgrüße, die wir von den Kindern erhalten, machen uns besonders viel Freude.
Wir sind immer bestrebt, dass die Kinder sich bei uns wohl fühlen.
Flughafentransfer
Sie werden zu jeder Tages- und Nachtzeit zum Pauschalpreis gefahren. Dabei erfolgt die Abholung natürlich direkt an der Haustür, damit wir Ihnen auch mit Ihrem Gepäck behilflich sein können. Jede Fahrt ist individuell auf Sie zugeschnitten.
Sie werden an den Flughäfen und Bahnhöfen an vorher festgelegten Treffpunkten von unseren Mitarbeitern erwartet.
Sie erhalten das für Sie passende Fahrzeug. Entweder einen Caddy der bis zu 4 Fahrgäste aufnehmen kann. Natürlich können wir Ihnen auch einen Kleinbus zur Verfügung stellen, der bis zu 8 Fahrgäste mit viel Gepäck aufnehmen kann.
Sie werden in klimatisierten Fahrzeugen gefahren und für Ihre Kinder sind Sitzerhöhungen vorhanden. Ihre Geschäftskunden werden von freundlichen Fahrern gefahren, können sich während der Fahrt entspannen und treffen erholt in Ihrer Firma n. Firmenkunden erhalten auf Wunsch eine detaillierte Rechnung über die geleisteten Dienste.
Der Transfer zum Flughafen ist ein von unseren Kunden viel genutzter Service.
Wir fahren die wichtigen umliegenden Flughäfen wie Leipzig, Erfurt oder Berlin, aber natürlich auch jedes andere von Ihnen gewünschte Ziel an.
Kurierdienst
Sicher und bequem können Sie mit unserem Kurierdienst Ihre Sendungen befördern lassen. Unsere Fahrerinnen und Fahrer bringen Ihre Kuriersendung pünktlich und zuverlässig an ihren Bestimmungsort.
Kuriersendungen in sicheren Händen
Datenträger, Dokumente, unterschiedliche Waren oder Ersatzteile. Dinge, die besonders eilig oder zu einem bestimmten Termin an einen bestimmten Ort überbracht werden müssen, sind bei uns in vertrauensvollen Händen.
Schnell, zuverlässig, bequem - Kurierdienst
Die uns anvertrauten Sendungen transportieren wir schnellst möglich ans Ziel. Bereits bei der Bestellung informieren wir Sie darüber, wann Ihre Ware an dem angegebenen Ort eintrifft. So können Sie Übergabe oder Weiterbeladung der Waren konkret planen und Verzögerungen minimieren.
Wiederkehrende Aufträge
Auch wiederkehrende Aufträge wie die Auslieferung von Prospekten oder das Überbringen von Unterlagen an Firmen werden zuverlässig und sicher ausgeführt.
Transport größerer Sendungen
Wir helfen Ihnen auch beim Transport von größeren Gegenständen, da wir in unserem Kleinbus eine Ladefläche einrichten, und Fracht bis etwa 900 kg transportieren können.
♦ Sie können sich darauf verlassen, dass die Waren so schnell wie möglich auf direkten Weg zum Ziel befördert wird.
♦ Es wird bei einer Fahrt nur Ware von einem Kunden aufgenommen.
♦ Sie können jederzeit die aktuelle Position von Fahrer und Sendung erfragen.
♦ Die Ware wird direkt beim dem von Ihnen angegebenen Ansprechpartner abgeliefert.
♦ Der Empfänger quittiert den ordnungsgemäßen Empfang der Sendung.
TAXI-Werbung
Ihre Werbung auf unserem TAXI
TAXI-Werbung ist die clevere Art, Sie und Ihre Leistungen zu bewerben. Unsere TAXI-Fahrzeuge sind rund um die Uhr im der gesamten Region im Einsatz. Werbung auf unseren TAXIs ist daher besonders Effektiv. Sie bietet eine hohe Reichweite und prägt sich ein.
Nutzen Sie die Werbeflächen auf unseren Fahrzeugen für Ihre individuelle Werbung. Sprechen Sie uns gerne an, wir erläutern Ihnen gerne die Möglichkeiten.
Unsere aktuellen Werbepartner sind z.B.:
♦ www.afa-gera-nord.audi
♦ www.gera-webung.com
♦ www.fischer-auto.de